Beschwerdemanagement der GEB

Der Jugendhilfe – Träger GEB handhabt (s)ein internes sowie externes Beschwerdemanagement wie folgt.

 

Interne Regelung:

Die Mitarbeitenden der GEB haben die Möglichkeit, sich per E-Mail an das Beschwerdemanagement (beschwerdemanagement@geb-siegen.de) zu wenden. Zugriff auf diesen Mail-Account haben ausschließlich die benannten Personen aus der Mitarbeiterschaft, aktuell Sven Gutmann und Lisa Klingelhöfer. Es ist zudem möglich, sich anonym zu beschweren (Briefkasten „Beschwerdemanagement“ in der Verwaltung der GEB, sowie auf dem Postweg). Nach eingereichter Mail erfolgt eine Rückantwort mit dem weiteren Ablaufschema (intern) der GEB. Inhaltlich wird dabei Bezug genommen auf:

  • Eingangsbestätigung der Beschwerde
  • Eintragung in das zentrale Beschwerderegister
  • Auftragsklärung zwischen Beschwerdemanagement und Versender
  • Fristklärung Antwort
  • Ggf. weiterer Austausch notwendig

 

Externe Regelung:

Hilfeempfänger durch Mitarbeitende der GEB, sowie Auftraggeber (i.d.R. Jugendämter), haben die Möglichkeit, sich per E-Mail an das Beschwerdemanagement (beschwerdemanagement@geb-siegen.de) zu wenden. Zugriff auf diesen Mail-Account haben ausschließlich die benannten Personen aus der Mitarbeiterschaft, aktuell Sven Gutmann und Lisa Klingelhöfer. Es ist zudem möglich, sich anonym zu beschweren (Briefkasten „Beschwerdemanagement“ in der Verwaltung der GEB, sowie auf dem Postweg). Nach eingereichter Mail erfolgt eine Rückantwort mit dem weiteren Ablaufschema (extern) der GEB. Inhaltlich wird dabei Bezug genommen auf:

  • Eingangsbestätigung der Beschwerde
  • Eintragung in das zentrale Beschwerderegister
  • Auftragsklärung zwischen Beschwerdemanagement und Versender - ggf. direkte Weitervermittlung an externe Fach-/Beratungsstelle (bspw. zuständiges Jugendamt / zuständiger Landschaftsverband) und/oder an die jeweilig regional zuständige Ombudsstelle nach $9a SGB VIII, siehe: https://ombudschaft-jugendhilfe.de/ombudsstellen/
  • Fristklärung Antwort

Generell definiert die GEB das Beschwerdemanagement als Qualitätsentwicklungsprozess. Im Rahmen der Beschwerdebehandlung soll das jeweilige Anliegen bearbeitet und schließlich gelöst werden. Anschließend erfolgt der Prozess der Leistungsverbesserung, indem Strategien entwickelt und folgend Maßnahmen umgesetzt werden, um die eigentlichen Ursachen der Beschwerde zu beseitigen.