Der Weg zur Hilfe

Wie bekommt eine Familie/ein Jugendlicher/junger Erwachsener Hilfe?

Schritt 1

Die Familie, der Jugendliche oder der junge Erwachsene möchte Unterstützung und wendet sich an das zuständige Jugendamt.


Schritt 2

Die Eltern/jungen Erwachsenen stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. Im Anschluss daran wird ein Fachgespräch gemäß § 36 KJHG geführt. Anhand der bisher bekannten Fakten wird die Angemessenheit und Notwendigkeit eines Jugendhilfeangebotes fachlich abgeklärt und durch das Jugendamt gegebenenfalls bewilligt.

Die GEB Gesellschaft für Erziehungshilfe und Beratung mbH kann als Freier Träger der Jugendhilfe die Durchführung übernehmen, sofern das Jugendamt den Auftrag erteilt.

Die Kosten für die Hilfe übernimmt das zuständige Jugendamt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Den Eltern entstehen keine Kosten! Ausnahmen: Hilfen gem. § 34 / § 41 SGB VIII - evtl. entsteht ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag.


Schritt 3

Die ambulanten flexiblen Erziehungshilfen legen gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt Ziele in der Zusammenarbeit fest (Hilfeplanverfahren) und mögliche Wege zur Umsetzung werden gemeinsam entwickelt.