Kinderschutz

Zur Qualitätssicherung unserer Arbeit bieten wir seit 2011 für unsere Mitarbeiter/innen die Beratung durch eine zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft gemäß §8a SGB VIII an. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen zählt zu den zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (§1 Abs. 3 SGB VIII).

Unsere Mitarbeiterin Frau Amelie Schneider (M.A. Bildung und Soziale Arbeit) erlangte im Rahmen eines InsoFa - Zertifikatskurs im Juli 2022 die Qualifikation der Insoweit erfahrenen Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII / KKG durch das Institut Lüttringhaus. Die GEB bildet gegen Ende des Jahres 2023 zwei weitere Kinderschutzfachkräfte aus.

Werden Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung wahrgenommen, so gilt es im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung die Situation genau zu betrachten. Hierbei sollten die möglichen Risikofaktoren (Bedingungen, die die Wahrscheinlichkeit für eine Kindeswohlgefährdung erhöhen), sowie vorhandene Schutzfaktoren (Bedingungen, die die Auswirkungen der Risikofaktoren mindern können) aufgezeigt und vergleichend betrachtet werden.

Unsere Kinderschutzfachkraft ist in diesem Zusammenhang beratend tätig. Gegenstand ihrer Beratung ist die Gefährdungseinschätzung. Die Beratung kann einmalig oder aber auch prozessbegleitend erfolgen. Ziel der Beratung ist die Konkretisierung einer möglichen Gefährdung.

Die Kinderschutzfachkraft übernimmt im Beratungsprozess und im Rahmen der Gefährdungseinschätzung unterschiedliche Rollen und Aufgaben:

  • Fallbezogene Beraterin:
    - Fachberaterin im Kinderschutz
    - Verfahrensexpertin hinsichtlich der Abläufe (auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Abläufe der verschiedenen öffentlichen Träger, mit denen die GEB zusammenarbeitet)
  • Methodische Beraterin:
    - kollegiale Beratung
    - Fragen zur Durchführung von Elterngesprächen
    - Fragen zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung
  • Dokumentation:
    - einheitliche Dokumentationsform der Beratung: Die Tätigkeit der Kinderschutzfachkraft wird durch eine begründete und einheitliche Dokumentationsform der Beratung unterstützt. Die Erstellung der Dokumentation und der entsprechenden Formulare liegt in der Verantwortung der Kinderschutzfachkraft. Ein Ersetzen der Falldokumentation wird jedoch dadurch nicht ermöglicht. Die Dokumentation zur §8a-Beratung wird dem / der zuständigen Sachbearbeiter/in des Jugendamtes im Anschluss vollständig zur Verfügung gestellt.

 

Die Kinderschutzfachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion. Sie trägt keine Fallverantwortung.

Unsere Kinderschutzfachkraft steht den Mitarbeitern/innen als unabhängige und neutrale Ansprechpartnerin von Außen bereit. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass der Blick von Außen auf die Situation noch einmal mehr Neutralität ermöglicht und im Rahmen der kollegialen Beratung neue Ideen entwickelt werden können.

Neben der beratenden Funktion kann unsere Kinderschutzfachkraft, in Absprache mit dem zuständigen öffentlichen Träger, auch an Helferrunden oder Hilfeplangesprächen teilnehmen.

Die Mitarbeiter/innen der GEB werden durch unsere Kinderschutzfachkraft in regelmäßigen Abständen im Bereich Kinderschutz geschult (pro Team dreimal im Jahr).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft dazu dient, die Handlungssicherheit unserer Mitarbeiter/innen im Umgang mit Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erhöhen.