Qualitätsstandards der GEB
Die GEB bietet ihren Mitarbeiter*innen im Rahmen der Qualitätssicherung
- regelmäßige Teamsitzungen in einem festen Klein- bzw. Regionalteam
- zusätzlich regelmäßige Fallsupervisionen, durch eine*n externe*n Supervisor*in, im jeweils gleichen Team
- zusätzlich kollegiale Beratung, durch die Bildung von Fall-Tandems und/oder durch Leitungspersonen
- regelmäßige Mitarbeitereinzelgespräche
- Fortbildungsmöglichkeiten in Form von Inhouse-Schulungen, der Teilnahme an externen Veranstaltungen oder Fachtagen und auch durch die Teilnahme an Fachtagen, die durch die Einrichtung ausgerichtet werden
- die Versorgung durch das AMZ (Arbeitsmedizinisches Zentrum) inkl. aller regelmäßigen Untersuchungen, Impfungen und Schulungen
- die Nutzung von Dienstwagen und Mobiltelefonen
- die Interessenvertretung der Mitarbeiterschaft durch einen 3-köpfigen Betriebsrat
- eine betriebliche Gesundheitsförderung/betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt durch einen innerbetrieblichen Arbeitskreis Gesundheit an.
Die GEB bietet Studierenden / Auszubildenden und Berufsanfängern
- studienbegleitende Praxiseinführung/ -anleitung
- ausbildungsbegleitende Praxiseinführung/ -anleitung
- einen begleiteten Einstieg ins Arbeitsfeld
an. - Studierende/Azubis, die ein Praktikum absolvieren, sind in einem Praktikumsforum angebunden.
- Neueinsteiger*innen, die sich in der Probezeit befinden, sind in einem Einarbeitungsforum angebunden.
Die GEB beschäftigt zudem eine "Insofern erfahrene Fachkraft" (KiSchuFa),
- um Fragen des Kinderschutzes zu beantworten bzw.
- die bei der Erstellung von entsprechenden Einschätzungen / Meldungen für die beauftragenden Jugendämter zu unterstützen.
Die GEB bietet möglichst
- bedarfsorientierte, flexible (in Umfang, Ausgestaltung, Anpassung) Beauftragung von Grund- und Zusatzleistungen in allen Hilfeformen
- eine hohe Betreuungskontinuität
- regelmäßige Austauschgespräche unserer Leitungsebene mit den Jugendamtsleitungen bzw. Regionalstellenleitungen zur Abstimmung
an.
Die GEB verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Anlaufstellen (intern / extern):