Qualitätsstandards der GEB

Die GEB bietet ihren Mitarbeiter*innen im Rahmen der Qualitätssicherung

  • regelmäßige Teamsitzungen in einem festen Klein- bzw. Regionalteam
  • zusätzlich regelmäßige Fallsupervisionen, durch eine*n externe*n Supervisor*in, im jeweils gleichen Team
  • zusätzlich kollegiale Beratung, durch die Bildung von Fall-Tandems und/oder durch Leitungspersonen
  • regelmäßige Mitarbeitereinzelgespräche
  • Fortbildungsmöglichkeiten in Form von Inhouse-Schulungen, der Teilnahme an externen Veranstaltungen oder Fachtagen und auch durch die Teilnahme an Fachtagen, die durch die Einrichtung ausgerichtet werden
  • die Versorgung durch das AMZ (Arbeitsmedizinisches Zentrum) inkl. aller regelmäßigen Untersuchungen, Impfungen und Schulungen
  • die Nutzung von Dienstwagen und Mobiltelefonen
  • die Interessenvertretung der Mitarbeiterschaft durch einen 3-köpfigen Betriebsrat
  • eine betriebliche Gesundheitsförderung/betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützt durch einen innerbetrieblichen Arbeitskreis Gesundheit an.

Die GEB bietet Studierenden / Auszubildenden und Berufsanfängern

  • studienbegleitende Praxiseinführung/ -anleitung
  • ausbildungsbegleitende Praxiseinführung/ -anleitung
  • einen begleiteten Einstieg ins Arbeitsfeld
    an.
  • Studierende/Azubis, die ein Praktikum absolvieren, sind in einem Praktikumsforum angebunden.
  • Neueinsteiger*innen, die sich in der Probezeit befinden, sind in einem Einarbeitungsforum angebunden.

Die GEB beschäftigt zudem eine "Insofern erfahrene Fachkraft" (KiSchuFa),

  • um Fragen des Kinderschutzes zu beantworten bzw.
  • die bei der Erstellung von entsprechenden Einschätzungen / Meldungen für die beauftragenden Jugendämter zu unterstützen.

Die GEB bietet möglichst

  • bedarfsorientierte, flexible (in Umfang, Ausgestaltung, Anpassung) Beauftragung von Grund- und Zusatzleistungen in allen Hilfeformen
  • eine hohe Betreuungskontinuität
  • regelmäßige Austauschgespräche unserer Leitungsebene mit den Jugendamtsleitungen bzw. Regionalstellenleitungen zur Abstimmung
    an.

Die GEB verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Anlaufstellen (intern / extern):