§ 30 "Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer"

Bei der Erziehungsbeistandschaft geht es darum, junge Menschen bei der Bewältigung individueller Entwicklungsprobleme zu unterstützen, während sie in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben. Es besteht ebenfalls eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt, welches die Kosten der Hilfe trägt.
Die Persönlichkeit, der individuelle Entwicklungsstand und der Bedarf des Kindes bzw. des Jugendlichen stehen im Vordergrund.
Ein wichtiger Aspekt der Hilfe ist die Unterstützung bei der Klärung der Beziehung zu Familienmitgliedern und dem weiteren Umfeld, da hier häufig Konflikte vorhanden sind.

Des Weiteren bieten wir den Jugendlichen Hilfen bei der Bewältigung ihres Alltags an:

  • Unterstützung bei schulischen Belangen
  • Kontakt zur Schule bzw. Ausbildungsstätte
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Integration in das soziale Umfeld
  • Finanzielle Beratung
  • Vorstellung von Freizeitangeboten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Sexuelle Aufklärung

Bei dieser Hilfe geht es um die Feststellung und Förderung vorhandener Fähigkeiten und Stärken, damit die jungen Menschen ein sicheres Selbstwertgefühl aufbauen können. Unsicherheiten und Ängste sollen in diesem Zusammenhang wahrgenommen und mögliche Handlungsmöglichkeiten vorgestellt werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.