§ 27 Absatz 2 "Individuelle Einzelfallmaßnahmen"

Eine besondere Form der SPFH wurde von 04/99 bis ca. 02/02 von zwei Mitarbeitern der GEB durchgeführt. Hilfeempfänger war eine siebenköpfige Familie. Gründe für die Installation der flexiblen Hilfe waren u. a. delinquentes Verhalten, Vandalismus und gravierende Schulprobleme von einigen der sechs Kinder und eine massive Überforderungssituation der Mutter. Diese wurde in den verschiedensten Bereichen beraten, unterstützt und begleitet. Dazu gehörten Schulkontakte, der Umgang mit Ämtern, Behörden, Versicherungen, Banken, Vereinen und anderen Institutionen.

Für einen längeren Kuraufenthalt der Mutter richtete die GEB kurzfristig eine 24-Stundenbetreuung ein. Besonderes Gewicht lag auf der intensiven Betreuung der drei jüngeren Kinder, im Alter von sieben bis elf Jahren. Hier waren die Bereiche Schule/Hausaufgaben, Freizeitgestaltung und Gesundheitsfürsorge/Therapien besonders hervorzuheben. Zusätzlich konnten die vielfältigen Qualifikationen der MitarbeiterInnen der GEB intern übergreifend eingesetzt werden. So wurde z. B. eines der Kinder innerhalb der GEB durch die sozialpädagogische Arbeit mit Musik zusätzlich gefördert.

Ziel der Maßnahme war die Steigerung der Erziehungsfähigkeiten der Mutter, bei allen Familienmitgliedern sollten die sozialen Kompetenzen erhöht und gefestigt werden, um eine bessere Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Individuelle Einzelfallmaßnahmen können maßgeschneidert auf den konkreten Hilfebedarf mit dem zuständigen Jugendamt gestaltet und umgesetzt werden.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 27 Hilfe zur Erziehung

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.